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POL-VB: Von Verbotsstrecken und der Frage nach deren Länge - Info der Polizei
Lauterbach (ots) - Vogelsbergkreis (P) - Vielen sind vermutlich die auf den Bildern abgebildeten Fahrtstrecken auf der B 275 zwischen Lauterbach und Herbstein und der L 3139 am "Wiesenhof" bekannt. Die Bedeutung der abgebildeten Beschilderung scheint nicht allen Verkehrsteilnehmern bekannt zu sein, wie immer wieder auftauchende Fragen erkennen lassen.
Wissen Sie in jedem Fall, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung endet? Stellen Sie sich eine Begrenzung zum Beispiel auf Tempo 70 km/h vor. Zusätzlich ist ein Gefahrenzeichen wie Doppelkurve oder Gefahrenstelle angebracht. Sie durchfahren die Doppelkurve oder passieren die Gefahrenstrecke, aber es folgt keine Beschilderung, die das Tempo 70 wieder aufhebt.
Nicht in jedem Fall wird das Ende der Verbotsstrecke ausgeschildert. Ergibt sich aus der beschilderten Örtlichkeit zweifelsfrei, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht, wird keine Beschilderung aufgestellt. Das bedeutet, das beim Durchfahren einer Gefahrenstrecke wie der im Beispielbild beschilderten Doppelkurve die vorgeschriebene Geschwindigkeit von maximal 70 km/h nach den Kurven endet und nicht erst zur nächsten Beschilderung, Kreuzung oder Einmündung. Stets gute und unfallfreie Fahrt wünscht Ihnen Ihre Polizei im Vogelsberg! Die gesetzliche Regelung hierzu ist in § 41 Straßenverkehrordnung zu finden.
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