|
Wanderwege im Gründchen
Die städtischen Gremien planen einen Wanderweg durch das Gründchen. Hierzu ist der Unterzeichner beauftragt, nachzufragen, wer sich bereit erklärt, bei der Planung und Erstellung eines Wanderweges zu helfen. Anmeldung: Tel. 06646-9700 E-Mail: info@grebenau.de Ackermann Bürgermeister
|
Der Landknechtstaler Nr. 247, ausgestellt am 02. November 2007 über 55,00 Euro ist verloren gegangen und wird hiermit für ungültig erklärt. Um entsprechende Beachtung wird gebeten. Grebenau, den 27.02.2008 Eifert Stadtkasse Grebenau
|
|
Kommunalwahlen am 26. März 2006
Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grebenau Ausscheiden eines Mitgliedes und Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers
Herr Stefan Euler, In der Ecke 6, Grebenau-Bieben, hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat als Stadtverordneter der Stadt Grebenau niedergelegt. Ich stelle hiermit fest, dass Herr Stefan Euler somit aus der Stadtverordnetenversammlung Grebenau ausgeschieden ist.
Gleichzeitig stelle ich gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218) fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Herr Dirk Eifert, Sängerberg 8, 36323 Grebenau - Schwarz
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grebenau nachrückt. Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Grebenau, Amthof 2, 36323 Grebenau, einzureichen.
Grebenau, den 06.02.2008 Der besondere Wahlleiter der Stadt Grebenau Georg Müller
|
Kommunalwahlen am 26. März 2006
Wahl des Ortsbeirates im Ortsbezirk 5 Bieben Ausscheiden eines Mitgliedes und Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers
Das Ortsbeiratsmitglied Stefan Euler, vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat im Ortsbeirat im Ortsbezirk Bieben niedergelegt. Ich stelle hiermit fest, dass Herr Stefan Euler somit aus dem Ortsbeirat Ortsbezirk Bieben ausgeschieden ist.
Gleichzeitig stelle ich gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218) fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Herr Dirk Best, Brunnenstraße 16, 36323 Grebenau
mit sofortiger Wirkung in den Ortsbeirat Bieben nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Grebenau, Amthof 2, 36323 Grebenau, einzureichen.
Grebenau, den 13.02.2008 Der besondere Wahlleiter der Stadt Grebenau Georg Müller
|