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Bürgermeisterwahl in Grebenau bleibt gültig
Gießen/Grebenau (dpa/lhe) - Die Bürgermeisterwahl in Grebenau im Vogelsberg bleibt gültig und SPD-Amtsinhaber Jürgen Ackermann im Amt. Das Verwaltungsgericht Gießen gab mit seinem Urteil vom Freitag einer Klage des Bürgermeisters statt und erklärte eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung für rechtswidrig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag in Gießen mitteilte. Die Stadtverordneten hatten die Wahl vom vergangenen August für ungültig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 8 E 3961/07).
Der Rathauschef hatte gegen die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung geklagt. Zunächst hatten Bürger die Anfechtung der Bürgermeisterwahl angestoßen mit der Begründung, Ackermann habe "unzulässige Wahlwerbung" betrieben. Dies begründeten sie unter anderem mit einem offenen Brief an die Bürger von Grebenau, in dem Ackermann aufrief, ihn zu wählen. Diesem Einspruch hatte die Stadtverordnetenversammlung stattgegeben. Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil damit, dass der Bürgermeister keine unzulässige Wahlwerbung betrieben habe.
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