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Bekämpfung der Blauzungenkrankheit - Impfkampagne 2008
Mit Erlass vom 23. April hat das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitgeteilt, dass im Vogelsbergkreis ab der 3. Maiwoche alle Schafe und Ziegen und ab Mitte Juni alle Rinder gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden müssen. Schafe und Ziegen werden einmalig ab einem Alter von 3 Monaten geimpft. Bei Rindern ist eine 2-malige Impfung im Abstand von 4 Wochen für Tiere ab 2 ½ Monate erforderlich. Im Vogelsbergkreis sind davon 11911 Schafe, 975 Ziegen und 55633 Rinder betroffen. Für die Durchführung der Impfungen werden in Hessen Impfbezirke gebildet, in denen ein vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bestellter Tierarzt alle Tierbestände in diesem Bezirk impft. Diese Auswahl und Bestimmung der Tierärzte durch das Veterinäramt ist erforderlich, weil Ausgabe und Verwendung der nicht zugelassenen Impfstoffe strikt kontrolliert werden müssen. Allen beim AVV gemeldeten Betrieben geht in den nächsten Tagen ein Schreiben zu, in dem der zugewiesene Tierarzt sowie weitere Einzelheiten zur Impfung der Tiere mitgeteilt werden. Sollte ein Betrieb bislang noch nicht beim zuständigen AVV gemeldet sein oder erhalten Betriebe kein Schreiben bzgl. der Blauzungenimpfung sollten sich die betroffenen Tierhalter unverzüglich unter der Telefonnummer 06641-911680 mit dem AVV in Verbindung setzen. Für Rückfragen steht Ihnen das Veterinäramt in Lauterbach von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung.
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Staatssekretär Karl-Winfried Seif stellt falsche Behauptungen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit richtig
Der Staatssekretär im auch für die Bekämpfung von Tierseuchen zuständigen Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Karl-Winfried Seif, ist heute in Wiesbaden „offensichtlich falschen Behauptungen im Bezug auf die Bekämpfung der Blauzungenkrankheit durch die geplante Impfkampagne“ entgegengetreten. Seif: „Einige Bemerkungen in der letzten Woche aus unterschiedlichen Richtungen veranlassen mich, diese zu kommentieren. Fakt ist, dass im Jahr 2007 beim Landesbetrieb Hessisches Landeslabor – kurz dem LHL – 6.075 Proben auf Blauzungenkrankheit untersucht wurden, davon waren 1.275 positiv. Die bisher in diesem Jahr schon durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass das Vorhandensein von ´frischen´ Infektionen ausgeschlossen werden kann. Das bedeutet, dass alle 180 in diesem Jahr festgestellten Erkrankungen keine akuten Infektionen sind, sondern vielmehr ´Altinfektionen´ aus dem letzten Jahr! So ist die Einschätzung von Dr. Hans-Peter Hamann, Leiter des Fachgebietes „Serologische und virologische Diagnostik“ des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor.“
Weiter hielt Staatssekretär Seif fest, dass die Bundesländer für die Beschaffung der Impfstoffe nach dem geltenden EU-Recht an ein europaweites Ausschreibungsverfahren mit entsprechenden Fristen gebunden waren und sind. „Die Länder haben, um entsprechende Fristen abzukürzen, vereinbart, gemeinsam ein verkürztes Verfahren durchzuführen. Der dem Verfahren voranzustellende Teilnahmewettbewerb ergab, dass nur wenige Hersteller in der Lage sind, BTV-8-Impfstoff zu produzieren. Der frühestmögliche Liefertermin wurde mit Mitte Mai 2008 angegeben. Ende März sind nunmehr, nach Angebotsprüfung und Wahrung der vorgegebenen Fristen, die verbindlichen Bestellungen an insgesamt drei Hersteller erfolgt.“ Der Staatssekretär merkte weiter an, dass „dieses gemeinsame Unternehmen von 15 Ländern einzigartig ist und die Fähigkeit der Veterinäre unterstreicht, Hindernisse zu überwinden. Vergleichbares gibt es auf keinem anderen Gebiet. Es bleibt weiter anzumerken, dass alle sich bewerbenden Hersteller nicht vor dem 20. März 2008 in der Lage waren, Impfstoffmuster für eine Verträglichkeits- und Wirksamkeitsprüfung bereitzustellen. Insofern konnten diese Prüfungen erst zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit einer Feldstudie in Mecklenburg-Vorpommern beginnen. Die Länder haben über die flächendeckende Impfung beraten und beschlossen, diese für Rinder, Schafe und Ziegen durchzuführen.“
„Auch muss“, so Seif weiter, „das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - BMELV - die rechtliche Voraussetzung für die Durchführung der Impfung, die sogenannte Impfanordnung, mit der Änderung der Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung, schaffen. Diese Verordnung befindet sich zurzeit im Rechtssetzungsverfahren und wird am 25. April im Bundesrat beraten werden. Sie ist derzeit noch nicht in Kraft.“
„Wann erneut Blauzungenerkrankungen im Jahr 2008 auftreten werden, ist nicht genau zu sagen. Nach den Erfahrungen des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor ist bei konstanten Temperaturen von über 20 Grad, in 2007 war dies ab Juli der Fall, mit einer eventuellen Welle von Neuerkrankungen zu rechnen. Wenn mit der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit im Mai begonnen werden wird, besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Bestände vor dem Erkrankungshöhepunkt gegen die Infektion geschützt sind, berichtet mir der Spezialist aus dem Landeslabor, Dr. Hamann“, betonte der Staatssekretär abschließend.
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