Bekanntmachungen
Wegeinziehung
Der öffentliche Mühlgraben in der Gemarkung Grebenau, Flur 1, Flurstück 439/0 ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Es wird beabsichtigt, diesen Mühlgraben mit Wirkung vom 01.06.2012 einzuziehen. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können während der Dienststunden von Montag bis Freitag in der Stadtverwaltung Grebenau, Amthof 2, 36323 Grebenau, mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Grebenau, den 15.02.2012
Ackermann
Bürgermeister
Auskunfts- und Übermittlungssperren
Auskunfts- und Übermittlungssperren
Das Hessische Meldegesetz (HMG) vom 10. März 2006 (GVBl. I Seite 66) in der derzeit gültigen Fassung räumt den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit der Eintragung einer oder mehrerer Sperren im Melderegister ein.
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Freilaufender Hund
Freilaufender Hund im Kleinfeldweg im Stadtteil Schwarz
Es wurde von Anwohnern Beschwerde darüber geführt, dass ein freilaufender Hund im Kleinfeldweg im Stadtteil Schwarz wiederholt Erwachsene und Kinder teilweise massiv belästigte und bedrängte. Die Hundebesitzer werden hiermit aufgefordert, unverzüglich die Anleinpflicht im Stadtgebiet einzuhalten, da ansonsten ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden müssen.
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
Ordnungsamt der Stadt Grebenau
Grundbesitzabgaben 2012
In den nächsten Wochen erhalten die Grundstückseigentümer/Gebührenpflichtigen neue Bescheide über die Grundbesitzabgaben (Wasser-/Kanalabrechnung für das Jahr 2011; Festsetzungen/Vorauszahlungen für das Jahr 2012); Grundsteuerbescheide; Hundesteuerbescheide; Gewerbesteuerbescheide.
Zu Ihrer Information dient die nachfolgende Kurzübersicht:
Verwenden Sie zukünftig bei Schriftverkehr und Zahlungen nur das
seit 2009 geltende neue Kassenzeichen! (oben rechts auf den Bescheiden)
Bitte besonders beachten:
Für das neue Veranlagungsjahr 2012 wurden im Vergleich zum alten Veranlagungsjahr 2011 im Bereich der Stadt Grebenau teilweise Änderungen der Steuer- Gebührensätze der einzelnen Abgabearten vorgenommen:
Grundsteuer in 2012:
Hebesatz Grundsteuer A (land./forstwschftl. Grundstücke) 300 %
Hebesatz Grundsteuer B (normale Grundstücke) 300 %
Gewerbesteuer in 2012:
Hebesatz Gewerbesteuer 350 %
Müllabfuhrgebühren in 2012:
Die Veranlagung und Abrechnung der Müllabfuhrgebühr hat sich ab 01/2010 grundlegend geändert. Die Müllgebühren werden seit 2010 direkt von dem ZAV Lauterbach veranlagt und abgerechnet. Die Grundstückseigentümer / Zahlungspflichtigen erhalten vom ZAV besondere Bescheide über die Festsetzung der Müllgebühren. Zahlungen von Müllgebühren sind ebenfalls direkt an den ZAV zu leisten. Auf den Bescheiden der Stadt Grebenau ist keine Anforderung von Müllgebühren mehr enthalten; Müllgebühren sind an die Stadtkasse Grebenau seit 2010 nicht mehr zu zahlen.
Kanalbenutzungsgebühren in 2012:
mit Kläranlagenanschluss
Vorauszahlung 2012 5,85 EUR pro cbm Frischwasser
Abrechnungsjahr 2011 4,50 EUR pro cbm Frischwasser
Wassergeld / Frischwasser in 2012:
Vorauszahlung 2012 1 cbm = 2,20 EUR Bruttoendpreis
(2,06 EUR plus 0,14 EUR 7% Umsst.)
Abrechnungsjahr 2011 1 cbm = 1,70 EUR Bruttoendpreis
(1,59 EUR plus 0,11 EUR 7% Umsst.)
Hundesteuer in 2012:
Die Hundesteuer pro Hund pro Jahr beträgt seit 01.01.2002 54,00 EUR
Die Hundesteuer ist als Jahressteuer zum 01.07. des Jahres in einer Summe fällig!
Um entsprechende Kenntnisnahme wird gebeten.
Stadtverwaltung Grebenau
- Steueramt-
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Die Vertretung für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Bezirk Grebenau wird ab 01.01. wie folgt geregelt.
Bezirk Grebenau
Grebenau
- Grebenau
- Bieben
- Eulersdorf
- Reimenrod
- Schwarz
- Udenhausen
- Wallersdorf
Fleischuntersuchung durch Herrn Bernd Hehlgans
Vorstadt 20
36304 Alsfeld-Eifa
Tel.: 06631-4714
Vertretung bei Urlaub oder Krankheit durch Herrn Tierarzt Reiner Fischer
Bachweg 10
36358 Herbstein
Tel.: 06643-799304
